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Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

2. Phase der Überbrückungshilfe-Antragsstellung sofort möglich


Wie hoch ist die maximale Förderung?

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat. Damit können Unternehmen je nach Höhe betrieblicher Fixkosten für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

Um auch kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigen und sehr hohen Fixkosten spürbar zu helfen, entfallen ab September die entsprechenden Höchstgrenzen der Überbrückungshilfe. Bisher galt für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten eine Höchstgrenze von 9.000 Euro, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten eine Höchstgrenze von 15.000 Euro.

Wo wird Überbrückungshilfe beantragt?

Wie bisher wird auch die verlängerte und erweiterte Überbrückungshilfe in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet. Die Mittel dafür werden von dem für die Digitalisierung der Verwaltung federführenden Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellt. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt. Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragskosten werden den betroffenen Unternehmen mit dem gleichen Satz erstattet wie die übrigen förderfähigen Fixkosten.

Bis wann kann ein Antrag gestellt werden?

Die verlängerte, ausgeweitete und vereinfachte Überbrückungshilfe bezieht sich auf die Monate September bis Dezember 2020. Für sie kann - auch rückwirkend – bis spätestens 31. Dezember 2020 einmalig ein Antrag gestellt werden. Für die erste Phase der Überbrückungshilfe (Förderzeitraum Juni bis August 2020) kann kein Antrag mehr gestellt werden.

Wer zahlt die Überbrückungshilfe aus?

Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung der Überbrückungshilfe übernehmen die Bewilligungsstellen der Bundesländer (Für Rheinland Pfalz: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, ISB).

Weitere Informationen zu der Antragstellung