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Umsatzgrenzen wurden angehoben

Kleinunternehmer aufgepasst!


Insbesondere die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) wurden auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben. Neben einer Anhebung der Umsatzgrenzen wird ein besonderes Meldeverfahren für grenzüberschreitende Steuerbefreiungen eingeführt.

Quelle und Informationen zu weiteren wichtigen Änderungen für inländische Kleinunternehmer